Hypothekentilgungsversicherung

Hypothekentilgungsversicherung
Hypothekenversicherung, Tilgungslebensversicherung. 1. Begriff: Versicherungen auf den Todes- und Erlebensfall, die zum Zweck der Tilgung von Hypothekendarlehen abgeschlossen werden.
- 2. Gestaltung: Ein Kreditinstitut oder der Lebensversicherer selbst gewährt ein Hypothekendarlehen, und zwar entweder als Fest-Hypothek (Zinshypothek,  Hypothek) oder als Tilgungshypothek, jedoch dann mit Tilgungsaussetzung für die gesamte Versicherungsdauer. Der Versicherungsvertrag in entsprechender Höhe wird zur Sicherung der Tilgung an den Hypothekengläubiger abgetreten. Mit dem Lebensversicherungsvertrag erfolgt die Entschuldung sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall. Die Versicherung dient der Tilgungssicherung und der Tilgung. Ist die abgetretene Versicherungsleistung (z.B. durch die Überschussanteile,  Lebensversicherung) höher als die Darlehensschuld, hat der Schuldner gegen den Darlehensgläubiger einen Herausgabeanspruch (Abrechnung).
- 3. Bedeutung: a) Für den Hypothekengläubiger: Sicherung der Tilgung im Erlebens- und Todesfall des Schuldners. Der dingliche Anspruch des Gläubigers (Hypothek, Grundschuld) tritt als Sicherungsrecht zurück (subsidiär), Abwicklung im Todesfall einfacher.
- b) Für den Schuldner: Sicherung der Tilgung auch für den Todesfall, mit einer entsprechenden Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Wegfall der Prämienzahlung und Rente in Höhe der Darlehenszinsen) auch für den Fall der Berufsunfähigkeit. Zusätzlich können mit der H. steuerliche Vorteile verbunden sein.

Lexikon der Economics. 2013.

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